Rasengrabstätte auf dem Friedhof Hayna
Auf dem Friedhof in Herxheim-Hayna werden seit dem 11.01.2014 auch Urnenbeisetzungen in einer Rasengrabstätte angeboten. Der Erwerb einer Rasengrabstätte ist als Reihengrab oder als Wahlgrab möglich.
Bei einem Reihengrab wird die Grabstätte für die Dauer von 15 Jahren überlassen. Als Wahlgrab beträgt die Nutzungsdauer 20 Jahre und es besteht die Möglichkeit, eine weitere Urne in den Rasengrab beizusetzen. Außerdem kann später bei einem Wahlgrab die Nutzungszeit verlängert werden.
In der Gebühr für die Rasengrabstätte sind die Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte mit eingerechnet. Die gärtnerische Pflege erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung. Eigene Anpflanzungen sind nicht erlaubt.
Auch die Anbringung einer Grabplatte (incl. Namensschild mit den persönlichen Angaben zu dem/der Verstorbenen) erfolgt durch die Gemeinde und ist in die Grabstellengebühr bereits eingerechnet. Somit kommen auf die Angehörigen für die Dauer des Graberwerbes keine weiteren Kosten zu.
Aus ökologischen Gründen dürfen für die Rasenbestattungen nur biologisch abbaubare Urnen (sogenannte Bio-Urnen) verwendet werden.
Grabschmuck und sonstige Beigaben dürfen nur in einem besonders gekennzeichneten Bereich des Rasengrabfeldes abgelegt werden im Rahmen der Bestattung, an Gedenktagen und zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen). Der Grabschmuck ist zeitnah wieder zu entfernen. Um die Würde der Ruhestätte zu wahren, ist der Friedhofsträger berechtigt, unansehnlich gewordenen Grabschmuck oder verwelkte Blumen zu entfernen.
Auszug aus der Friedhofsatzung der Gemeinde Herxheim (Stand Oktober 2012)
§ 16 Absatz 8
Urnengrabstätten
Rasengrabstätten werden auf dem Friedhof in Hayna angeboten und sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden (Reihengrabstätte) oder die der Reihe nach belegt und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird (Wahlgrabstätte). In Wahlgrabstätten dürfen 2 Urnen beigesetzt werden. Die Namensnennung erfolgt durch den Friedhofsgräber auf einer Grabplatte. Die Pflege der Rasengrabstätten erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung.
Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf nur in einem besonders gekennzeichneten Bereich des Rasengrabfeldes abgelegt werden
- im Rahmen der Bestattung;
- an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten),
- zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen)
und ist zeitnah wieder zu entfernen.
Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden auf dem Friedhof Hayna im Bereich nördlich der Trauerhalle deponiert und können dort wieder mitgenommen werden.