Urnengemeinschaftsgrab auf dem Friedhof Herxheim
Auf dem Friedhof in Herxheim werden seit dem 01.09.2012 auch Urnenbeisetzungen in einem Urnengemeinschaftsgrab angeboten. Der Erwerb eines Grabplatzes ist als Reihengrab oder als Wahlgrab möglich.
Bei einem Reihengrab wird die Grabstätte für die Dauer von 15 Jahren überlassen. Als Wahlgrab beträgt die Nutzungsdauer 20 Jahre und es besteht die Möglichkeit, einen angrenzenden Grabplatz für eine weitere Urnenbeisetzung zu reservieren. Außerdem kann später bei einem Wahlgrab die Nutzungszeit verlängert werden.
In der Gebühr für das Gemeinschaftsgrab sind die Kosten für die Pflege und Unterhaltung der Grabstätte mit eingerechnet. Die gärtnerische Pflege erfolgt ausschließlich durch einen Fachbetrieb. Eigene Anpflanzungen sind nicht erlaubt.
Auch die Anbringung eines Namensschildes mit den persönlichen Angaben zu dem/der Verstorbenen an einer Namensstele erfolgt durch die Gemeinde und ist in die Grabstellengebühr bereits eingerechnet. Somit kommen auf die Angehörigen für die Dauer des Graberwerbes keine weiteren Kosten zu.
Grabschmuck und sonstige Beigaben können im Bereich der Grabumrandung abgelegt werden im Rahmen der Bestattung, an Gedenktagen und zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen). Der Grabschmuck ist zeitnah wieder zu entfernen. Um die Würde der Ruhestätte zu wahren, ist der Friedhofsträger berechtigt, unansehnlich gewordenen Grabschmuck oder verwelkte Blumen zu entfernen.
Auszug aus der Friedhofsatzung der Gemeinde Herxheim (Stand Oktober 2012)
§ 16 Absatz 5
Urnengrabstätten
Urnengemeinschaftsgrabfelder sind Aschenstätten, die der Reihe nach belegt und erst im Todesfall auf die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung abgegeben werden (Reihengrabstätte) oder die der Reihe nach belegt und für die auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer von 20 Jahren (Nutzungszeit) verliehen wird (Wahlgrabstätte). Bei Wahlgrabstätten ist die Reservierung eines angrenzenden Platzes für eine weitere Beisetzung möglich.
Die Namensnennung erfolgt durch den Friedhofsträger an einem Gemeinschaftsgrabmal. Die Pflege des Grabfeldes erfolgt durch den Friedhofsträger bzw. durch einen Beauftragten der Friedhofsverwaltung.
Grabschmuck und sonstige Grabbeigaben (Blumen, Pflanzen, Grablichter, Figuren etc.) darf im Bereich der Grabumrandung nur abgelegt werden
- im Rahmen der Bestattung;
- an Gedenktagen (Geburtstag, Todestag des/der Bestatteten),
- zu besonderen Anlässen (z.B. Allerheiligen)
und ist zeitnah wieder zu entfernen.
Das Ablegen von Kunst- und Seidenblumen ist nicht gestattet.
Der Friedhofsträger ist berechtigt, unansehnlich gewordene Blumen ohne Rückfrage zu entfernen, damit die Würde der Ruhestätte gewahrt wird. Abgestellte Blumenschalen, -töpfe und -vasen werden auf dem Friedhof Herxheim im Bereich des Funktionsgebäudes deponiert und können dort wieder mitgenommen werden.