Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund
Mitglieder
Stellung und Aufgaben des Beirats für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund
Der Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund wurde analog der sonstigen kommunalen Gremien für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die Amtszeit endet im Jahr 2029. Der Beirat soll die Interessen der Menschen mit Migrationshintergrund in Herxheim vertreten und sich für das gleichberechtigte Zusammenleben von Menschen verschiedener Nationalitäten, Kulturen und Religionen einsetzen und zur Integration von Neuzugewanderten einsetzen.
Der Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund kann über alle Angelegenheiten der Migration und Integration beraten. Gegenüber den Organen der Ortsgemeinde (Ortsbürgermeister und Ortsgemeinderat) kann er sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde betroffen sind.
Auf Antrag des Beirats für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund hat der Ortsbürgermeister solche Angelegenheiten dem Ortsgemeinderat bzw. eines zuständigen Ausschusses zur Beratung und Entscheidung vorzulegen.
Die / der Vorsitzende des Beirats für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund oder die Stellvertretung ist berechtigt, bei der Beratung aller Angelegenheiten, die Migration und Integration betreffen, an Sitzungen des Ortsgemeinderates oder seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teilzunehmen.
Der Beirat für die Belange von Menschen mit Migrationshintergrund soll zu Fragen, die ihm vom Ortsgemeinderat, einem Ausschuss oder dem Ortsbürgermeister vorgelegt werden, Stellung nehmen.