Inliner- und Streetballanlage
Skaten liegt im Trend: Die perfekte Kombination von Spaß und Sport hat bereits mehr als zwölf Millionen Fans. Um sich dem Vergnügen voll hingeben zu können, sind allerdings einige Sicherheitsregeln zu beachten, ansonsten kann es ein böses Erwachen im Krankenhaus geben ...
Ob einmal quer durch die Stadt oder raus aufs Land: Inlineskaten ist eine der schönsten Formen, Fitness und Fun zu verbinden. Darum ist es kein Wunder, dass die Fan-Gemeinde immer größer wird. Kaum dass die ersten Sonnenstrahlen den Asphalt erwärmen, setzt sich eine Kohorte berollter Menschen in Bewegung: berauscht vom Tempo und voller Glückseligkeit. Doch Skates sind weit mehr als ein spaßiges Fortbewegungsmittel: Sie gelten schon lange als das perfekte Fitnessgerät. Denn nicht nur die Ausdauer kommt dabei in Schwung. Der Balanceakt auf den schmalen Rädern ist das optimale Koordinations- und Krafttraining. Und das, ohne dabei die Gelenke zu belasten.
Also dann, nichts wie los und auf dem Herxheimer Inlinerpark, Kraft und Fitness trainieren und außerdem auch noch jede Menge Spaß haben!
Im Streetball-Feld (17 x 28m) kann außerdem unter anderem Kleinfeldfußball, Basketball und Inliner-Hockey gespielt werden.
Wir wünschen viel Spaß!
Benutzungsordnung
- Die Benutzung erfolgt stets auf eigene Gefahr.
- Auf Mitbenutzer ist Rücksicht zu nehmen.
- Der Inlinerpark darf nur mit geeigneter Schutzkleidung (Kopf-, Knie- und Ellenbogenschutz) benutzt werden.
- Die Sicherheitsbereiche sind keine Aufenthaltsflächen und müssen stets freigehalten werden.
- Das Befahren der Anlage mit Mopeds, Mofas und Fahrrädern ist nicht gestattet.
- Das Abspielen von Tonwiedergabegeräten ist verboten.
- Alkoholgenuß auf dem Spielgelände ist untersagt.
- Die Anlage ist so zu verlassen, wie man sie betreten hat. Auf Ruhe, Ordnung und Sauberkeit ist sorgsam zu achten.
Öffnungszeiten
Die Nutzung im Rahmen des Schulunterrichts regelt sich nach dem Stundenplan der Schule. Für die außerschulische Nutzung gelten folgende Öffnungszeiten:
Montag bis Samstag:
08.00 Uhr - 13.00 Uhr (Nutzung für schulische Zwecke geht vor) sowie
15:00 - bis Einbruch der Dunkelheit, spätestens aber 19.00 Uhr
Sonderregelungen im Falle jugendpflegerischer Betreuung bleiben vorbehalten.
Sonntags bleibt die Anlage geschlossen.
Die Anlage wird grundsätzlich nach den Herbstferien geschlossen und öffnet je nach Witterungsverhältnissen im darauffolgenden Frühjahr.
Benutzer, die gegen diese Bestimmungen verstoßen oder den Anordnungen der Beauftragten der Ortsgemeinde und der Schule nicht Folge leisten, können nach vorheriger Verwarnung zeitweise oder auf Dauer von der Nutzung der Kleinspielfelder ausgeschlossen werden.