Nachqualifikation der Denkmalzone "Ortskern Hayna"
In dem „Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler - Denkmalliste Rheinland-Pfalz“ der Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) ist die bestehende Denkmalzone wie folgt eingetragen:
„Ortskern Hauptstraße, Feldstraße, Kreuzstraße (Denkmalzone)
Straßendorf mit Bebauung des 18.-20. Jh., darunter 104 Tabakschuppen; der Ortskern wird von der Hauptstraße geradlinig durchzogen und gegen die Feldflur von den Parallelstraßen Kapellenweg und Friedhofstraße begrenzt; die Struktur bestimmen Haken- und Dreiseithöfe, oft mit Fachwerk-Wohnhäusern“
Im Rahmen eines landesweiten Projektes wurde die Denkmalzone nachqualifiziert und hierbei detailliert beschrieben und bewertet. Änderungen gegenüber der bisher bereits geltenden gesetzlichen Rechtslage haben sich durch die Nachqualifikation nicht ergeben.